Liebe Kunden,
liebe Interessenten,
auch an uns als Coverband gehen die aktuellen Entwicklungen rund um den Corona-Virus nicht spurlos vorbei. Da wir schon mehrfach gefragt wurden, wie wir damit umgehen, möchten wir hier einige Hinweise geben. Speziell an alle Kunden die gerade ihr Event planen und vielleicht auch an den ein oder anderen Dienstleister.
Von uns kommt keine Absage. Wir spielen auf allen Events!
Sofern es die Behörden zulassen und wir gesund bleiben, werden wir auch weiterhin wie geplant auf Ihrem Event spielen. Die aktuellen Corona-Regelungen für Baden-Württemberg sehen allerdings vor, dass Feiern im privaten und öffentlichen Raum bis auf Weiteres nicht erlaubt sind.
Was passiert, wenn Ihre Veranstaltung wegen des Corona-Virus nicht stattfinden darf?
Sollten Einschränkungen welche eine Durchführung nicht möglich machen auch weiterhin bzw. wieder gelten, kontaktieren Sie Ihre Dienstleister. Diese werden die Situation sicherlich verstehen und gemeinsam mit Ihnen an einer bestmöglichen Lösung arbeiten.
Sollten Sie Ihre Veranstaltung vorsorglich absagen?
Auch wenn wir Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen können, raten wir Ihnen dringend davon ab. Wir müssen alle abwarten, wie es weitergeht. Wenn Sie Ihre Veranstaltung vorsorglich absagen, weiß niemand:
- ob es gesetzlich notwendig war
- auf welches Datum das Event sicher verschoben werden kann
- wann sich die Lage wieder deutlich entspannt
Bei einer vorsorglichen Absage — im Gegensatz zu einer gesetzlichen Anordnung — können Stornierungskosten auf Sie zukommen. In unserem Fall in der Höhe der vereinbarten Festgage.
“Entfällt (…) die Veranstaltung durch Vertragsbruch oder durch Selbstverschulden einer der beiden Parteien, zahlt diese der anderen Partei eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Festgage. Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit — welche die Vertragserfüllung für mindestens eine der beiden Parteien unmöglich macht — erlischt diese
Gastspielvertrag Gentle Session “Allgemeine Bestimmungen”
Vereinbarung entschädigungslos. Hier von unberührt bleiben bereits erbrachte Leistungen (z. B. Besichtigung, Organisation etc.). Diese berechnen wir mit max. 50 % der im Angebot ausgewiesenen Aufwandspauschale.”
Andere Dienstleister sehen das unserer Erfahrung nach ähnlich. Sprechen Sie daher unbedingt zunächst mit allen gebuchten Dienstleistern und insbesondere mit Ihrer Location.
Was passiert wenn Musiker der Band sich anstecken oder in Quarantäne kommen sollten?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist natürlich auch das eine mögliche Situation. Für den Fall der Fälle können wir zum Glück auf ein großes Netzwerk von professionellen Aushilfen zurückgreifen. Hier sind wir auch sehr bemüht eine Lösung zu finden, damit Ihr Event dennoch stattfinden kann.
Fazit
Ruhe und Vernunft statt Panik. Sollte Ihre Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden können, werden wir gemeinsam eine Lösung finden. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. Wir freuen uns von Ihnen zu hören/lesen. Bleiben Sie gesund.